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Alt 04.02.2005, 12:13   #48
BVK
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Luftschutzbau

Zitat:
Zitat von Onkel Becher
Mal den ganzen Spaß beiseite und zurück zum Thema.
Solingen an sich ist eigentlich nur ein kleines Nest, allerdings ist die Stadt beispielgebend für ganz NRW. Es war die im Regierungsbezirk Düsseldorf am besten für den Luftschutz vorbereitete Stadt. Zu verdanken ist das ganze Herrn Obberbaurat Dörich, der nicht nur für den Luftschutz, sondern auch für den Wiederaufbau verantwortlich war.

Solingen bietet ein komplettes Netz an Luftschutzbauten, Rettungsstellen etc. Es sind viele verschiedene Arten von Bunkern vorhanden und fast alles lässt sich sehr genau aufgrund der Akten nachvollziehen, die grösstenteils alle erhalten sind,
demnach eigentlich für alle Bunkerinteressierten von Bedeutung, da der Luftschutz ja in allen Städten relativ gleich gehandhabt wurde.

Grüsse

Onkel Becher
Nun, dass Solingen so gut ausgestattet war, ist zunächst ein wenig verwunderlich, da Solingen nicht im sog. Führer-Sofortprogramm aufgrund des „Geheimen Führerbefehls“ vom September 1940 (Tag, ist mir gerade nicht in Erinnerung) als Luftschutzort I. Ordnung aufgenommen war.
Aber wg. des engagierten Oberbaurats drängt sich mir spontan ein Vergleich mit dem BM von Siegen auf, der sehr intensiv den LS-Bau umgesetzt hat. Siegen war aber als LS-Ort I. Ordnung im Sofortprogramm enthalten.

Mit deutscher Gründlichkeit wurde allerdings der Luftschutzbau und die Organisation geplant. Insofern wurde der Luftschutz in allen Städten relativ gleich gehandhabt.
Auf die Schnelle mal, was mir sofort einfällt und was ich von zu hause aus dazu sagen kann:

Im Oktober/November 1940 legte der Reichsbauausschuß im Reichsluftfahrtministerium bereits die technischen Einzelheiten fest. „Anweisung für den Bau bombensicherer Luftschutzräume, Fassung 1940“. Im Juli 1941 folgten die „Bestimmungen für den Bau von Luftschutzbunker“. Diese Bestimmungen wurden in sechs Heften herausgegeben:

Heft 1: Allgemeines, Planung und Grundrißgestaltung.
Es enthält die Gliederung der LS-Bunker des Selbstschutzes in die Baustufen
A = Bauwerke mit mehr als 1.500 Personen
B = Bauwerke mit 300 bis 1.5000 Personen
C = Bauwerke mit weniger als 300 Personen

Heft 2: Konstruktive Ausbildung
u.a. Bestimmungen über die Baustoffe, Abmessungen von Decken und Wände
Baustufe A = 3,0 m, Baustufe B = 2,5 m, Baustufe C = 2,0 m

Heft 3: Belüftung; Heizung und Kühlung
Heft 4: Wasserversorgung und Entwässerung
Heft 5: Stromversorgung und elektrische Anlagen
Heft 6: Kennzeichnung im LS-Bunker und Ausstattung

Den gesamten Komplex Luftschutz jetzt weiter darzustellen ist wohl unmöglich. Diese Angaben mögen aber ein wenig als Hintergrund-Info dienen.

Gruß
BVK

Geändert von BVK (04.02.2005 um 12:17 Uhr).
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