Zitat:
Zitat von Sorgnix
Schönen guten Morgen!!
... die Suche ohne Genehmigung ist in SH schon seit JAHREN verboten
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Und eben solange steht es auch im Denkmalschutzgesetz von SH!
§12 2.5
(2) Der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde bedürfen
5.
das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,
Manchmal ist es hilfreich das Gesetz durchzulesen, bevor man wieder ein neues Fass aufmacht.