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Alt 20.02.2022, 18:26   #3
Sorgnix
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Na, das ist ja nicht unbedingt anders als hierzulande.

Wobei natürlich der Teufel immer im Detail des Gesetzestextes vergraben liegt ...

Zitat:
Der Einsatz von Metalldetektoren und anderen elektronischen und magnetischen Suchgeräten zur Suche nach Elementen des archäologischen Erbes unterliegt einer ministeriellen Genehmigung.
Nun sehe ich ein, daß z.B. ein Bodenradargerät auch unter "elektronisches Suchgerät" fallen könnte.
Absolut zerstörungsfrei - und wohlgemerkt, Einsatz auch ohne Schaufel.

Ich mache also nur ein "Foto" ...

Und da kommt es:
WIE wird dann am Ende eine Drohne mit Fotoapparat bzw. die Knipse selbst eingeordnet,
wenn ich auf einem Rundflug mir genau die Luftbilder anfertige, die ich gern suchtechnisch auswerten möchte ??

Wir müssen hier jetzt nicht das Rad zum 5. Mal erfinden - die Diskussion würde nie enden.
Wollte ich aber nur mal anmerken ...

Man kann Werkzeuge haben, so viele man will - es kommt drauf an, was man damit macht ...

Gruß
Jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

(Heiner Geißler)
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