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Alt 18.11.2012, 19:29   #10
furchenmolly
Ritter

 
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Einspruch !

Nach 30 Jahren "darf" auch ein Vermieter mal über neue Installation und neue Fliesen nachdenken,das müsste ihm sein netter Mieter doch wohl wert sein.Natürlich kann man Fliese auf Fliese kleben,tragfähigen Untergrund vorausgesetzt.Damit meine ich den Untergrund der Originalfliese.... wahrscheinlich noch in Zementspeis gesetzt ohne den "neumodischen Kram einer Flächenabdichtung ".
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