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Alt 06.04.2023, 17:27   #10
Peter_0467
Ritter

 
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Zitat von Lucius Beitrag anzeigen
Du darfst auch mit den alten, ungültigen Kennzeichen zur Werkstatt/HU fahren. Wirst du angehalten, gibst du das an und musst hinterher ( ich glaube, 24 h) der Polizei den HU-Bericht als Beweis vorlegen. Ob bestanden oder nicht ist da egal, nur für den Zweck der Fahrt. Du musst lediglich schon eine Versicherung haben bzw. den Code, den dir die Versicherung für die Zulassungsstelle mitgibt.
Und du musst auf dem direkten Weg zur HU sei. Einen Umweg (z.B. noch einkaufen / Besuch machen) ist nicht erlaubt.

(ich hatte mal einen Bus der Kirchengemeinde zur HU gefahre, bei dem der "TÜV" schon 20 Monate überzogen war. Vorher hatte ich mich beim Tüv erkundigt ob ich das straf/punktefrei machen darf. Der TÜVler sagte nur, das es in diesem Fall zulässig ist und ich es ganz beruhigt so machen darf. Das ist aber schon fast 10 Jahre her...)
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viele Grüße, Manfred

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