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Alt 05.04.2023, 19:53   #8
Lucius
Heerführer

 
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JA, das geht. Schon alleine deshalb, weil die HU für die Zulassung zwingend notwendig ist. Und ja, die Zulassungsstelle klebt dann die Plaketten.
Wichtig ist, dass du Fahrzeugpapiere ( I und II) vorlegen kannst. Sprich, Brief und Fahrzeugschein. Hast du eins davon nicht, muss es als Verlust aufgeboten werden und du musste einen anderen Eigentumsnachweis bringen. (Kaufvertrag + eidesstattliche Erklärung über Verlust) Du musst aber für das Behalten der Kennzeichen 20 Euro Zusatzgebühr (Wunschkennzeichen) einplanen.

Du darfst auch mit den alten, ungültigen Kennzeichen zur Werkstatt/HU fahren. Wirst du angehalten, gibst du das an und musst hinterher ( ich glaube, 24 h) der Polizei den HU-Bericht als Beweis vorlegen. Ob bestanden oder nicht ist da egal, nur für den Zweck der Fahrt. Du musst lediglich schon eine Versicherung haben bzw. den Code, den dir die Versicherung für die Zulassungsstelle mitgibt.
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