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Alt 30.04.2012, 12:04   #2
Wolfo
Oberbootsmann
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Auch, wenn es dein Thema nur am Rande berührt...

In der Seeschiffahrt bzw. Schiffbau sind die Schutzklassen/arten für elektrische Anlagen in den Bau/Klassevorschriften der jeweiligen Klassfikationsgesellschaft (z.B. Germanischer Lloyd oder Det Norks Veritas) festgeschrieben.

Dabei wird die gesamte bauliche Anlage betrachtet.
In den "privaten" Kammern sind z.B. normale Schuko-Stecker/Büchsen baulich zugelassen, während in der eigentlichen Schiffsstruktur fast überall mindestens IP5.6 gefordert ist.
Die Waschpantry zählt z.B. zur Struktur, demzufolge hat das Bügeleisen auch einen IP5.6 entsprechenden Stecker...
Unterhalb der Wasserlinie/bei Noteinrichtungen gelten dann auch noch verschärfte Ansprüche etc.

Kurz gesagt:
Zumindest in der Seefahrt ist die Schutzart primär standorts-und einsatzabhängig, nicht gerätegebunden. Wobei m.W. für einzelne Anlagen (Feuerlöschpumpe etc.) besondere Regularien bestehen.
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