Zitat:
Zitat von trilobit
Sehr gut gelesen, aufgepasst und reagiert!
Ich gehe zu 100 % mit dir mit was das geistige eigentum von autoren,künstlern und erfindern betrifft!
Habe im bekanntenkreis viele aktive musiker und unterstütze diese immer durch den kauf von cd,s und shirts !
AAHHBER....
Jetzt zum ,,öffentlich rechtlichen,, von denen der betrag war!
Öffentlich = für jeden nutzbar und zugäglich!
Du bezahlst gez wirst damit in kleinem sinne anteilseigner an den produktionen , da dein beitrag diese erst möglich macht!
Auch die tantieme sind für mich mit dem gez beitrag abgegolten!
Die aufzeichnung der sendung ist wohl nicht verboten und wenn ich eine sicherheitskopie mache ist das auch l/egal!
So und nun schauen die wenigsten noch regelmäßig die ersten 3 aber zahlen müssen alle...!
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Selten so ein Blödsinn gelesen. Wenn das Erste oder ein anderer aus den ÖR also einen Spielfilm oder ein Konzert überträgt, dann kann ich als "Anteilseigner" also Vervielfältigen auf Teufel komm raus?
Vielleicht einfach mal die Informationen aus den ÖR beziehen und nicht von Youtuberechtsanwälten.
Zum Eigenbedarf und nur dafür kann man geschützte Werke kopieren, und selbst da gibt es noch Haken und Fallstricke.