Hallo Blackjack, in Bayern ist das wohl wie folgt geregelt... 50% vom Fund gehören dem Finder und 50% dem Grundstückseigentümer. Ich hab ein Schriftstück erhalten, dass ich folgende Gegenstände zur archäologischen Untersuchung abgegeben habe. Des Weiteren bin ich aufgeklärt worden, dass Eigentum verpflichtet. Heißt, man ist verantwortlich für den Erhalt/Bestand des Fundes. Kosten für die Konservierung und oder Bergung muss der Eigentümer tragen oder der Eigentümer tritt das Eigentum an den Freistaat ab. In diesem Fall übernimmt der Freistaat die Kosten für Bergung und Erhalt. So hab ich das zumindest verstanden/ in Erinnerung. VG Oliver
__________________
Wer suchet der findet .... Never give up !!!
|