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Alt 20.07.2017, 09:58   #1
DEFA
Landesfürst

 
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WICHTIG!!!! Änderung WaffG bzgl. Hartkern-, L'Spur usw.

Es gab letzten Monat eine nicht unwichtige Änderung im WaffG.
Ab sofort sind ALLE Geschosse für Handfeuerwaffen, darunter fällt auch 12,7mm (.50), die Panzerbrechend sind, eine L'Spur oder einen Brand- bzw. Explosivsatz haben VERBOTEN.
Bis jetzt war der Besitz dieser Geschosse nicht strafbar......ab jetzt schon.
Ich rede jetzt nur von den Geschossen nicht von kompletten Patronen, Ab jetzt ist es unerheblich ob solch ein Geschoss auf einer leeren oder geladenen Hülse steckt......der Straftatbestand ist der gleiche.
Ab jetzt ist die Mitnahme von Fundgeschossen also richtig heikel.

Vielleicht kann ein Mod diesen Beitrag oben anpinnen.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf BKA HinweisWaffenrechtsaenderung.pdf‎ (70.0 KB, 139x aufgerufen)
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