Tach,
ist schon mal ein .50-Geschoß, welches zwar geflogen ist, aber noch Reste des Leuchtspursatzes hat, kann übrigens noch anderes Garstiges (z.B. Brandsatz) drin sein. So nicht mehr zu erkennen!
Ab in den Sandeimer/alternativ Wassereimer und raus aus dem Haus ist vollkommen richtig gewesen, dann am besten melden.
Und nicht mehr dran rumprökeln!
LG Andi!
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§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!
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