Thema: Urteile
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Alt 25.06.2009, 14:14   #7
chabbs
Heerführer

 
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Es gibt ja auch zwei Begriffe. Einmal der Grabräuber und der Raubgräber.

Ein Grabräuber ist immer ein Raubgräber, aber nicht jeder Raubgräber ein Grabräuber.

Ein Grabräuber bricht in Grabmale ein, oder buddelt alte Grabstätten wie Urnenfelder auf, wird aber manchmal auch auf moderne Friedhofsschänder und Diebe gemünzt. Der Raubgräber ist jemand, der ohne offizielle Erlaubnis sucht und gräbt und die Funde entweder für sich selbst behält oder verkauft, ohne diese zu melden.


LG
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