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Alt 31.01.2011, 11:59   #10
Andi08/15
Heerführer

 
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Wenns danach geht, wieviele Stollen nicht geöffnet werden "können", weil der Eingang üblicherweise "unwiderruflich verschüttet" ist.
Was zugeschüttet ist, kann man auch wieder aufgraben. Punkt!
Seien wir froh über die altbekannte Floskel der Wichtigtuerei und wo überall das BS schon lag.
Ich sollte vll. mal bei mir im Keller nachgucken gehn, ob es noch da ist, oder ob die Rrrouussen schon da sin!
Wenn jeder Altstollen aufgegraben würde, würde D aussehen wie ein Schweizer Käse und wir würden alle 20m in irgendein Loch fallen.
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§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

Geändert von Andi08/15 (31.01.2011 um 12:06 Uhr).
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