Habe mir jetzt nicht alles durchgelesen, wenn ich etwas Wiederhole möge man mich steinigen.
Urheberrecht kann man nicht abtreten, aber ein Nutzungsrecht einräumen.
Gab meines Wissens auch schon Abmahnungen wegen solch einen Passus in den AGB
bei gewerblichen Webseitenbetreibern.
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Gruß
Dirk
Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -
Otto Von Bismarck
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