De mortuis nil nisi bene.
Zu Ehren von Conny hier der "Abtarnbefehl" des Jägerstabs.
"Dann besteht vom Reichsmarschall ein Befehl, daß an sämtlichen Baustellen kein Militärangehöriger in Zivil erscheinen darf. Alle Baustellen sind als Bauten für die Aufbewahrung von Kunstschätzen und dergl. zu tarnen damit die Aufmerksamkeit nicht allzusehr darauf gelenkt wird."
(BA Potsdam/Milit. Zwischenarchiv: Bestand WFSTb, Film WF-02/37091, Blatt 388)
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