Zitat aus der Hausordnung:
"... alkoholisierte oder anderweitig berauschte Personen können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden...Kosten hat der Verursacher zu tragen...
...kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises..."
Also überlege dir lieber, ob du da breit wie die chinesische Mauer aufkreuzt.