Hallo,
Wer Google translate bemüht, stellt fest, dass ich Punkt 1. und 2. von Artikel 12 des Gesetzes übersetzt habe. Punkt 3. des Gesetzes besagt lediglich, dass der Inhaber einer ministeriellen Genehmigung eng mit dem INRA (Institut für archäologische Nachforschungen) zusammenarbeitet. :-)
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