Zitat:
Zitat von Zardoz
Die genaue Dienstvorschrift kann man in der H.Dv. 123A "Anzugsordnung für das Reichsheer
Abschnitt A, Bestimmungen über Beschaffenheit, Sitz, Trageweise und Unterscheidung der einzelnen Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke aller Waffen sowie der Signalinstrumente" und der L.Dv. 422. "Anzugordnung für die Luftwaffe (L.A.O./ LDv. 422 Abschnitt A) Bestimmungen über Beschaffenheit, Sitz und Trageweise der einzelnen Bekleidungs-, und Ausrüstungsstücke sowie der Signalinstrumente" nachlesen.
Für die Waffen-SS galt die H.Dv. 123 entsprechend.
Gruß
Zardoz
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Danke Zardoz, musste mich zuerst schlau machen das ich verstanden habe was du geschrieben hast. Wie gesagt, mein Gebiet sind die Blankwaffen der Schweiz, und unsere Dienst- und Kleidervorschriften sind einiges einfacher.
Gruss