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Alt 14.06.2021, 19:52   #25
mun_depot
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Deine Frage war ja die nach der Belohnung.
Da gibt es zum einen die gesetzlichen Regelungen und zum anderen alles freiwillige.

Der gesetzliche Finderlohn oder gar Erwerb von Eigentum an der Fundsache (Schatz) ist mehr oder weniger klar geregelt. Man kann als Finder/Entdecker zur Not den Anspruch rechtlich einfordern.

Tja, und mit der "Freiwilligkeit" oder einfacher "Willigkeit" ist das so eine Sache ...
Ein Beispiel hier aus dem Forum: Rätselhafter Goldschatz
... wenn´s um Geld geht, dann hört die Freundschaft meist auf.

Auch wenn der Finder/Entdecker gerne genannt werden möchte, dann obliegt die Entscheidung darüber letztlich dem Eigentümer der Sache, ob das geschieht. Zudem muss heute der Genannte gemäß DSGVO auch schriftlich zustimmen und kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen.
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