Ein Blick in die betreffenden Gesetzbücher könnte zu ersten Erkenntnissen führen, z.B.:
Zitat:
§ 984
Schatzfund
Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.
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Ist doch ganz einfach, oder?
Im Prinzip ja, aber die Auslegung und Anwendung der betreffenden Bestimmungen kann sich im Einzelfall doch etwas komplexer darstellen.
Eine Abhandlung zu diesem Thema:
Der Schatzfund : eine Gegenüberstellung der Rechtsverhältnisse an einem Schatz im deutschen und niederländischen Recht unter Berücksichtigung öffentlich-rechtlicher Sonderbestimmungen / Marisa Katharina Hermans
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