09.05.2021, 18:38
|
#39
|
Moderator
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Großherzogtum Baden
Detektor: Suchnadeln
Beiträge: 11,888
|
netzfund:
Zitat:
Wird das Verfahren nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt, tritt allerdings kein Strafklageverbrauch ein, was bedeutet, dass die Ermittlungen in der Sache jederzeit wieder aufgenommen werden können.
|
weiter:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html
__________________
ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?
dr. koch - "1984"
Geändert von ghostwriter (09.05.2021 um 18:40 Uhr).
Grund: zusatz
|
|
|