... wenn das so einfach wäre ...
Es müssen gerade bei amtlichen Vorgängen die Rechtsvorschriften eingehalten werden.
Diese Angelegenheit wird wohl einen Verwaltungsakt (Deutschland) hervorgerufen haben.
Im Zeitungsartikel steht am Schluss:
Zitat:
Erst als man in Koblenz verärgert reagierte, stellte das Museum einen Antrag auf Überlassung der Triebwerke.
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Weil sonst im Internet keine weitere Meldung auffindbar ist und die Motoren immer noch im Museumsbesitz sind, gehe ich von einer Genehmigung des verspätet gestellten Antrags aus. Es wird wohl aber damals von der zuständigen Behörde schon eine kleines "dudu" gegeben haben.
Übrigens ist seit 1.1.2005 für derartige Angelegenheiten nicht mehr die Oberfinanzdirektion Koblenz zuständig, sondern die zu diesem Zeitpunkt neu gegründete Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
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Geändert von mun_depot (30.08.2020 um 10:00 Uhr).
Grund: Verwaltungsakt hinzugefügt
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