Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache. -> hier greift das Schatzregal nicht, weil "herrenlos" ja kein "Schatz".
Zurück zum Tresor: der Tresor ist kein beweglicher Gegenstand -> bleibt im Eigentum des Grundstücksbesitzers
Inhalt des Tresors:
a) herrenloser Gegenstand: nein, weil der Eigentümer das Eigentum ja nicht aufgeben wollte
b) Schatz: ja, wenn sich der ursprüngliche Eigentümer nicht mehr ermitteln lässt
c) Fund (Finderlohn): wenn sich der Eigentümer ermitteln lässt
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