Ganz so einfach ist es nicht, wenn ein Gewohnheitsrecht besteht, dann wird der Richter
nicht zwingend zu Gunsten des Grundstückeigentümers entscheiden.
" Vor Gericht und auf hoher See .... ".
Wenn aber wie hier eine andere Zufahrt keine Umstände macht, wüsste ich nicht wo außer bei zukünftig "guter Nachbarschaft" das Problem liegen sollte.
edit: gerade gesehen, ist hier sogar als Beispiel aufgeführt:
https://www.juraforum.de/lexikon/gewohnheitsrecht