Thema: Gefährlich
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 18.09.2014, 13:14   #10
Gemueselaste
Ritter

 
Benutzerbild von Gemueselaste
 
Registriert seit: May 2004
Ort: Landau
Detektor: UWM 20
Beiträge: 366

Nach dem Bundesjagdgesetz gilt eigentlich: Jagd auf Schalenwild ist in der Nachtzeit (Sonnenuntergang + 1,5h - Sonnenaufgang - 1,5h) verboten. Nur mit Ausnahme von Schwarzwild - das kann man zu jeder Zeit bejagen.

Sicher gelten Grundsätze wie: nur auf Ziele Schießen die man erkennen kann, sich seines Zieles sicher sein usw. usw. usw..

Dennoch hört man immer wieder von "Fehlschüssen" - und es sind nicht immer nur legale Jäger unterwegs. Auch in Deutschland gibts es noch Wilderer - und die haben im Falle des Fehlschusses nichts zu verlieren!

Letztenendes würde ich empfehlen mich mit dem Bauern und dem Jägdpächter zu verständigen. Es gibt bei den "Konservativen" genug Leute die wenig von Genehmigungen halten - dort wird Politik vor Ort gemacht. Es geht auch immer mal ne Patrone oder Fernglas im Dickicht verloren - eine Hand wäscht die Andere!

Die Jäger klagen in letzter Zeit über ausbleibenden Jagderfolg aufgrund des hohen Freizeitdrucks in den Revieren. Jogger, Radfahrer, Geocacher, Urbexer, Betreiber von Windkraftanlagen treiben sich im Revier durch die Gegend, es werden Hunde von der Leine gelassen, all das führt dazu, daß Wild (insbesondere das Schwarzwild) nur noch nachts aus der Dickung heraustritt und über die Felder streift.

Wenn nur die Gefriertruhe leer bleibt ist das selten Schlimm, Essen gibts bei den (seligen) Gebrüdern Albrecht zu Hauf. Nur verursacht grade Schwarzwild in den landwirtschaftlichen Kulturen erheblichen Schaden - den muss der Jäger bezahlen - und da schließt sich der Kreis. In dem Revier in dem ich zu Hause bin, darf der Revierpächter 8ct/qm löhnen, wenn die Säue drin waren und gewühlt haben. Bei einer Reviergröße von ca. 800Ha kann man schon verstehen daß diese Regelung ein gewisses finanzielles Risiko birgt. Versichern kann man das übrigens nicht. Es gibt auch schon Reviere die man nur mit Bankbürgschaft für die Jagdgenossenschaft pachten kann. Ratz Fatz ist dann mal das Haus weg. Die Pachtverträge laufen über neun Jahre - meist ohne Sonderkündigungsrecht (das gibts wenn dann auch nur, wenn der Wildschaden die Jahrespacht übersteigt).

Wenn sich also der Jäger über die Leute die dort über die Felder Hüpfen beim Bauern beschwert, braucht man sich nicht wundern wenn man demnächst nur noch am Strand zum Sondeln trifft. Der Jäger bringt dem Bauern Geld - und die Einstellung der Bauern zum Geld kennt man ja :-).
Gemueselaste ist offline   Mit Zitat antworten