"Für die Kosten der Veränderung oder Beseitigung des Denkmals und die vorherige wissenschaftliche Untersuchung, die Bergung von Funden und die Dokumentation der Befunde soll "im Rahmen des Zumutbaren" künftig der Träger des Bauvorhabens ...aufkommen."
Das wird die Bauherren sicher freuen und die Meldequote steigen lassen.