Zitat:
Zitat von frari66
und habe die Verhaltensregeln oben gelesen. Ich habe aber das Gefühl, dass das Graben hier in BW und RP (wg. Schatzregal usw.) im Grunde vollkommen verboten ist. Das Sondengehen hingegen wieder nicht - was ohne Graben ja aber keinen Sinn macht
Meine einizige Lösung hierfür wäre: Sondengehen z.B. im Wald ist ja nicht verboten, man muss nur die Schaufel verstecken. Spatengang könnte akzeptiert werden , d.h. markierte Stelle dann mit versteckter Sonde "anbuddeln". So hab ich das jetzt in der letzten Zeit gemacht und ein paar Sachen gefunden, ua. auch eine 2 Euromünze. Damit sind dann ja meine Chinadetektoren schon fast bezahlt Jetzt bin ich mal auf einen Garrett 250 "umgestiegen" (ist vermutlich schon in der Post) und hoffe als nächstes natürlich auf den grossen Fund. Hierbei ist mir im Grunde fast alles recht, was bis zu 4000 Jahre alt ist
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Na ja, "Verhaltensregeln" sind das ja nun nicht unbedingt. Nur ein paar Erfahrungswerte. Als "Verhaltensregeln" würde ich eher genau das definieren, was Du u.A. ansprichst: nämlich die Gesetzeslage zu kennen und sich danach zu richten. Das würde aber nicht in diesen Threat passen, dafür gibts eigene Bereiche hier im Forum.
Auch die Kontaktaufnahme zum Amt habe ich hier z.B. nicht aufgenommen, da der Weg und die Dauer je nach Bundesland und Person enorm variieren kann.