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Alt 28.03.2011, 13:07   #5
Andi08/15
Heerführer

 
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Wenn die Maschine im Tiefflug von der Flak getroffen wurde, ist es denkbar, das sie ziemlich ortsnah runterkommt. Dann kommts auch noch drauf an, was beschädigt wurde, somit hat die räumliche Nähe zur Flak-Stellung erst mal nichts zu sagen.
Wenn die Beschädigung bestimmte Flugeigenschaften eliminiert, fällt das Teil sofort runter. Wenn sich die Maschine in geringer Höhe befand, ist sie auch bei nur ausgefallenem Motor im Gleitflug ziemlich schnell unten.
Auf geringe Höhe komme ich, weil der Pilot ja auch mit einer Art "Agentenausrüstung" ausgestattet war, er sollte sicher irgendwas durch Inaugenscheinnahme aufklären, was aus mehreren 1000m keinen Sinn macht.
Dann noch räumliche Nähe zu den Krupp-Werken, die Werksflak für Nahbereich normalerweise auch kaum mehr als 20mm hat ist von großer Beschußentfernung nicht auszugehen.
Auch läßt die Ausrüstung darauf schließen, das mit Abschuß gerechnet wurde und er möglichst zurückkommen und nicht POW sollte, zumindest die Chance dazu haben sollte.
Normale Flugmissionen sind nämlich nicht so aufwendig mit Pässen, Uniformen und was auch immer ausgerüstet wurden, zumal bei Tragen fremder Uniformen lt. Haager Landkriegsordnung von Sabotage/Spionage auszugehen ist, was standrechtliches Erschießen zur Folge gehabt hätte. Das wurde normalen Besatzungen natürlich nicht zugemutet und ihnen sollte ja möglichst die Überlebenschance als POW belassen werden.
Agenten in fremder/falscher Uniform sind nämlich nicht durch die Genfer Konvention als Kriegsgefangene geschützt.
Also muß diese Mission wohl etwas nicht Alltägliches gewesen sein, sondern einen Hintergrund gehabt haben, was auch das "große Kino" nach dem Niedergehen erklären würde.
Normal runtergekommene Flugzeuge hatten nicht so großen Aufzug zur Folge. Da kam die Feuerwehr, der örtliche Parteibonze und vll. Luftwaffenbeauftragte + paar Zuschauer, aber ganz gewiss kein Aufgebot SS, SD, Gestapo usw.
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§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

Geändert von Andi08/15 (28.03.2011 um 13:24 Uhr).
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