Ich habe zufällig einen „Schatz“ gefunden. Was ist zu tun? Wem gehört er? Wenn zufällig ein Schatz bzw. archäologische Objekte (Keramik, Metall, Knochen etc.) aufgefunden werden, ist sofort das BDA, Abteilung für Bodendenkmale zu verständigen.
Grundsätzlich steht eine Hälfte des Wertes des Fundes dem Finder/der Finderin, die andere dem Grundeigentümer/der Grundeigentümerin zu.
Aber: Wenn der Finder den Schatz ohne Wissen und Willen des Grundeigentümers gesucht hat oder sich im Zuge des Fundes einer strafbaren Handlung schuldig gemacht hat, bekommt er gar nichts.
Und eine strafbare Handlung ist es etwa, ohne Genehmigung des Bundesdenkmalamtes nach Bodendenkmalen zu graben.
Auszug BDA Österreich
und so loker wird das hierzulande auch nicht gesehn es sind halt fast die selben regeln wie in bayern
mfg.zenzi
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