@benni81
Nochmal zu dem "was passiert?":
Erstmal handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn Du aber (auch ohne es zu wissen) auf einem BD unterwegs bist oder Du es aus Versehen (oder eben durch den Bodeneingriff) zerstörst, dann wird aus der OWi eine Straftat, die dementsprechend geahndet wird. Soweit zur Sicht aus der Denkmalpflege.
Dazu kommt eventuell noch, wie schon erwähnt, Landfriedensbruch etc.
Also das privatrechtliche.
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Willen braucht man. Und Zigaretten!
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