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Alt 05.06.2009, 12:21   #5
fleischsalat
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Um die rechtliche Lage in NDS mal ganz grob zu umranden:

Die Genehmigung erteilt (wenn überhaupt) die Denkmalschutzbehörde!
Diese fragt dann beim Landesamt nach und erteil Dir ach der Rücksprache EVENTUELL eine Genehmigung. Da kann der Bürgermeister oder der Grundeigentümer tausende Genehmigungen ausstellen- sie sind wertlos
(Auch bei Privatgelände!)
Die einseitige Genehmigung der Behörde ist schon mal der richtige Weg. Dann (jetzt kommt er) noch die des Grundbesitzers und fertig ist das Gartenhäuschen.

Fazit: Auch wenn der Bürgermeister Heimatkundler und Grundbesitzer ist, berechtigt ihn das nicht zum Ausstellen von der Genehmigung nach §10 und §12 NDSchG!

Waldsuche ist in NDS KOMPLETT VERBOTEN. EIne Ausnahmegenehmigung wirst Du nicht bekommen. Zusätzlich kommen bei Wäldern Liegenschaftsverwaltung, Forstverwaltung und Naturschutzbehörden ganz stark in Spiel... . Das DSchG verliert auch in Wäldern oder Waldgebieten, die sich in Privatbesitz befinden NICHT seine Gültigkeit.
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Geändert von fleischsalat (05.06.2009 um 12:23 Uhr).
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