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Alt 30.04.2009, 10:20   #4
sirente63
 
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 5,347

Hallo
Erst einmal ruhig Blut!Kontaktiere doch erst einmal den Archäologe in Ruhestand von der Heimatpflege/Verein.

Solltest Du kein Begehungsrecht für das Grundstück(Betriebsgelände)haben @SK ist dieses Hausfriedensbruch!Hinzu kommt das unbefugte entfernen und angeignen von Eigentum von Dritten.Wird gerne als Unterschlagung ausgelegt.Mit einer Anzeige wäre Ich etwas vorsichtig,könnte dir ebenfalls rein rechtlich so wiederfahren(ohne weiteres)das kostet nachher einiges bei einen banalen Rechtstreit.Frag mal den @IG PHÖNIX(den Walter) ob und wie man bei den Behörden in diesem Fall was erreichen kann!
Gut gemeinterweise,einen freundlichen Suchergruss.
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