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Wenn du das meinst, wo es um Nagelstudiozubehör ging, daß habe ich auch gesehen.
Interessant ist auch die Rechtslage, was das Abmahnen betrifft. Man muß selber den gleichen Geschäftszweig betreiben um abmahnen zu dürfen.
In besagten Beitrag, ging es um jemanden, der Nagelpflegezubehör nebenberuflich über E-Bay vertickt, zu günstigen Preisen.
Also hat so ein Abmahnanwalt ne Scheinfirma mit Nagelpflegeprodukten zu völlig überteuerten Preisen gegründet, die Preise sind so hoch gewesen, damit ja keiner kauft, das wollte der garnicht. Aber mit dieser Firma hatte er die rechtliche Grundlage zum Abmahnen.
In der Abmahnung wurden dann Personen belangt, die mit Nagelpflegeprodukten gehandelt haben, es wurde bestellt und wenn das Produkt nicht alle Inhaltsstoffe laut EU-Recht aussen gekennzeichnet hatte wurde abgemahnt. Die Höhe der Forderung ist mir nicht mehr bekannt.
Gruß Sven
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Gruß Sven
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