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Zeigt her eure Haustiere!
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03.02.2007, 23:15
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Westfalica
Ratsherr
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Ein Verwaltungsakt ist nicht nichtig im Sinne des § 44 VwVfG wenn er die Nicht-Nichtigkeitskriterien bzgl. der nicht Nichtigkeit erfüllt.
Auszug aus dem Bundesverwaltungsverfahrensgesetz
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