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Alt 03.02.2007, 23:15   #184
Westfalica
Ratsherr

 
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Ein Verwaltungsakt ist nicht nichtig im Sinne des § 44 VwVfG wenn er die Nicht-Nichtigkeitskriterien bzgl. der nicht Nichtigkeit erfüllt.

Auszug aus dem Bundesverwaltungsverfahrensgesetz
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