Ich hab vor einiger Zeit mal mit so einer Dame vom Denkmalamt, Abteilung Bodendenkmäler geplaudert. Wollt mal die Rechtslage erkunde, wobei ich eh schon eine ungefähre Ahnung davon hatte wies in Ö dahingehend aussieht. Natürlich hat sie zuerst versucht den Eindruck zu vermittlen das das Sondeln generell verboten sei, bzw. sowieso bald EU weit verboten sein wird.
Aber ich hab Ihr dann eben gesagt ich suche nach WK2 Relikten und geschützte Flächen sind Tabu. Zähneknirschend hat sie dann zugegeben das, wenn ich die Genehmigung des Grunstückseigentümers habe, suchen darf.
Sollte ich mit der Auffaussung falsch leigen, bitte mich zu korrigeieren.
Wie siehts eigentlich mit Zufallsfunden aus? wie sollte man sich da verhalten??
Also Achtung Feind liest mit:
Big Archi is wachting you!
lg Guba