... na da würde ich erstmal sagen: Herzlichen Glückwunsch!
Du hast dann wohl nen Schatz gefunden ...
Und - wie für alles andere auch - haben wir für Schatzfunde in D sogar ein Gesetz
BGB § 984
DER sagt schlicht und einfach, daß bei Fund einer Sache, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, der Fund hälftig zwischen Finder und Grundstückseigentümer aufzuteilen ist ...
WENN nicht zusätzlich noch Belange anderer Gesetze oder Institutionen berührt werden - sprich Denkmalschutzgesetze o.ä. ... - und schon wird´s schwierig ...
Sicher wirst Du eine ehrliche Haut sein - immerhin hast Du den Fund uns ja auch preisgegeben ...
Es z.B. dem Grundeingentümer NICHT preiszugeben würde nämlich in Richtung einer Unterschlagung gehen ... - und in dem Falls könntest Du hinterher recht flott gänzlich leer ausgehen ...
Daß das nun ein archäologisch relevanter Fund ist, wage ich hier aus der Entfernung ganz salopp mal zu bezweifeln, aber sicher is sicher: Ich würd da mal nachhaken ...
Näheres gern per PN!
... und nähere Info HIER, wenn alles "über die Bühne" ist ...
Gruß
Jörg