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Alt 10.05.2024, 20:25   #107
Andi08/15
Heerführer

 
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Zitat:
Zitat von Eisenknicker Beitrag anzeigen
"Wichtig, warmes Essen zubereiten möglichst nur bei Dunkelheit, da sich die Geruchsquelle so schlechter orten läßt."


Eine in Friedenszeiten erlaubte Not-Bewaffnung muss reichen. Aber wie du schreibst... Gelände kennen ist sicherlich bei egal welcher Bedrohung wichtig...

Bewegungstechnisch ohne Google Maps/Kartenmaterial blind.


https://www.youtube.com/watch?v=mtOj_GPgWC8

Kartenmaterial ist immer irgendwie in Papierform verfügbar, für jeden erhältlich (notfalls den Busplan an der Haltestelle einkassieren), egal wo man auf der Welt ist, kann man immer damit arbeiten,
sofern man noch mit Papierkarten umgehen kann.
Die Meisten können es nicht mehr, dann kommt Darwin ins Spiel.
Und ja, die Fluchten im 2. Weltkrieg waren vollkommen anders als heutzutage, aber die Leute waren auch schlau genug, sich orientieren zu können als 2 Kleinstädte weiter. Viele Handyaffine kämen heute noch nicht mal soweit.
Überspitzt gesagt, im Zweifel interessiert sich dann auch niemand für "Legale Friedenszeitbewaffnung", da nimmt man im Zweifel, was man kriegen kann,
wenns wirksamer als eine Pusteblume zum Überleben dient und man für sich selbst die Verhältnisse des absoluten Selbsterhalts einhält.
Da tuts notfalls die gefundene Knifte des überfahrenen Polizisten oder eine Kettensäge aus irgendeiner Garage. Das wäre in diesem Extremfall noch nicht mal mehr strafbar.
Ich weiß, klingt dystopisch, aber man darf und kann in lebensbedrohlichen Ausnahmesituationen nicht wählerisch sein. Lieber haben als brauchen und nehmen, was man kriegt.
Hinterher fragt normalerweise keiner mehr...aber solange besser haben.
Und da die Milch und die Wurst für die Meisten heutzutage nachts im Supermarkt online bestellt wächst, kommen die besser durch, die noch wissen, wie das Essen "herstellen" mit ohne vegan und Fabrik wirklich funktioniert.
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§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

Geändert von Andi08/15 (10.05.2024 um 21:04 Uhr).
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