Zitat:
Zitat von Bergedienst
Steine gehören dem Eigentümer des Grundstücks. Egal wie lange die dort liegen. Das ist einfachste Juristerei!
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Naja, das LG Augsburg und nachfolgend das OLG München sahen das in dem Fall im Link anders.
Geht wohl in die Richtung Recht haben und Recht kriegen...