Schatzsucher.de

Schatzsucher.de (http://www.schatzsucher.de/Foren/index.php)
-   Das BAU-Forum (http://www.schatzsucher.de/Foren/forumdisplay.php?f=170)
-   -   Multitool (http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=92541)

Werker123 31.10.2017 15:32

Multitool
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 5)
Hallo Zusammen
dieses Thema hat mit diesen Thema zu tun.
http://schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=92446

Da ich mein Leatherman weiter drausen tragen möchte, kam mit die Idee.
die großen Löcher zuschweissen, planschleifen und ein schmalen Schlitz einschleifen, so das die Funktion eines normalen Klappmessers ist.

Wer kann Edelstahl schweissen?
Wer hat das entsprechente Schweissgerät?

Beispiel: Bild 5

DericMV 31.10.2017 15:38

Ich verstehe zwar nicht was Du machen willst, aber für Edelstahl sollte Ogrikaze Ansprechpartner sein.

Spürhund 31.10.2017 15:39

Mit der beim Schweißen auftretenden Hitze wirst du wohl die Klinge versauen - entweder sie wird zu hart oder weich :-O
Obwohl wenn ich mir den Wellenschliff ansehe hat sie ja schon leichte Gebrauchsspuren ....

Lucius 31.10.2017 15:54

:clap Da gibts sicher eine Vorschrift, daß das nur lizensierte Messer(?)macher dürfen. Mit Abnahmestempel, wie bei Deko-Waffen.

Sorry, aber das ist selten schwachsinniger vorauseilender Gehorsam. Die Wahrscheinlichkeit, daß das Ding beanstandet wird, dürfte noch unter der Chance liegen,von einem Stück Weltraumschrott getroffen zu werden.:give me a

...und ob DANN dein Umbau gesetzeskonform und ausreichend ist.....:rolleyes:

ogrikaze 31.10.2017 16:13

Machen kann ich das, sogar wieder härten.... aber ich schließe mich meinen 3 Vorrednern an...Unsinn:rolleyes:

samson 31.10.2017 16:19

Und wenn es doch unbedingt sein soll, muss es ja nicht schweißen sein.
Sowas wird es sicher auch tun: https://www.amazon.de/Industrieklebs.../dp/B009929NHQ

ogrikaze 31.10.2017 16:26

Da hatte ich auch dran gedacht Samson:yeap aber ob das hält:rolleyes:

Shakerz 31.10.2017 16:50

Hi!

Er macht sich Sorgen wegen dem Führungsverbot nach §42a WaffG - Einhandmesser.
Lt. Feststellungsbescheid des BKA fallen Messer mit Griffloch in der Klinge ebenfalls unter o. g. Vorschrift.

@Lucius:
die Prognose ist gewagt. Hier in Bayern nehmen wir das dankend an - regelmäßig.


Gruß

S.

Sir Quickly 31.10.2017 17:48

Wenn du einfache Lösungen suchst...

1. Schick mir das Teil und ich stecks zusammen mit meinem Wave in die Hosentasche. :lol Mir ist die Gesetzeslage einfach zu blöd und ich habe daraufhin beschlossen, sie schlicht und einfach zu ignorieren. Im Zweifelsfall bleibt ja immer noch das erkärende - und hoffentlich fruchtende - Gespräch mit der Exekutive.

2. Scheif' das äußere Material um das Loch weg, dann ist die Klinge nicht mehr mit einer Hand zu öffnen und das Ding ist wieder legal. Kannst ja irgendwo einen halben Millimeter stehen lassen, damit du es überhaupt noch irgendwie ausgeklappt bekommst. Kostet nix und ist schnell (kaputt ge-)gemacht.

BTW: Einen Abnahmestempel, etc. für frei mitzuführende Messer gibt es nicht. Insofern muß dir die Trachtengruppe erstmal irgendwas unterstellen, was die Staatsanwaltschaft später bestätigt, oder eben auch nicht. Bei einem Messerchen, welches eigentlich Bestandteil eines Multitools ist und sich nicht mehr mit einer Hand öffnen läßt, stelle ich mir die schlüssige Beweisführung einigermaßen aussichtslos vor...

Shakerz 01.11.2017 11:36

Zitat:

Zitat von Sir Quickly (Beitrag 922727)
Bei einem Messerchen, welches eigentlich Bestandteil eines Multitools ist und sich nicht mehr mit einer Hand öffnen läßt, stelle ich mir die schlüssige Beweisführung einigermaßen aussichtslos vor...


Bei einem solchen Messerchen wird auch niemand einschreiten....


Gruß

S.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:03 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.