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-   -   ebay Gebühren .. (http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=98930)

Colin 01.03.2023 09:37

ebay Gebühren ..
 
und Einstellungskosten für Privatverkäufer entfallen ab heute! :)

Ich dachte mir das könnte den einen o. anderen interessieren..?! :rolleyes:

https://www.ebay.de/help/selling/fee...g-fees?id=4822


Lb. Gruß

Colin

trilobit 01.03.2023 14:13

dafür melden jetzt alle portale deine daten über verkäue an das finanzamt.....
mehr als 30 verkäufe...mehr als 2000 euro umsatz...usw!

Colin 01.03.2023 15:06

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Naja..für mich ist das eh nicht groß relevant..aber ein paar mehr sind es schon..! :winky


Lb. Gruß

Colin

trilobit 01.03.2023 15:58

ab 30 verkäufe wirst du automatisch gemeldet.....
egal ob ebay,kleinanzeigen,mobile usw....

https://www.merkur.de/leben/geld/eba...-92012266.html

Colin 01.03.2023 16:36

Was ich meine..bin weit weg von gemeldet werden...mein letzter Verkauf war 2018..! :yeap

Bin aber immer noch der Meinung, daß es für den ein o. anderen nett zu wissen sein könnte! ;)


Lb. Gruß

Colin

Deistergeist 01.03.2023 21:29

Könnte ich einige doppelte Bergbau Fahrmarken verkaufen...
Mal ehrlich, über 40 Euro für ein kleines Stück Blech?:cry:give me a

Lucius 02.03.2023 06:38

Zitat:

Zitat von trilobit (Beitrag 996073)
dafür melden jetzt alle portale deine daten über verkäue an das finanzamt.....
mehr als 30 verkäufe...mehr als 2000 euro umsatz...usw!

Deshalb hat man ja auch mehr als einen Account...
Übrigens spielt das beim Finanzamt nur eine Rolle, wenn du die Freibeträge übersteigst, zumindest bei Privataccounts.
Das zielt eher auf die "Privatverkäufer", welche jede Woche drei Autos drin stehen haben.
Da sich da aber ganz sicher keiner hinsetzt und die Anzeigen manuell durchforstet, werden Formulierungen wie "Macht mir ein Angebot", "Tausche, auch gegen gegen Euros" und "Preis 1€, Symbolpreis, näheres am Telefon" eine ungeahnte Renaissance erleben.

samson 02.03.2023 06:47

Man merkt auch jetzt schon auf EBAY-Kleinanzeigen, das häufiger als Früher beim Preis nur "VB" steht. Da hat das Finanzamt keine Chance. :yeap

Sir Quickly 02.03.2023 08:43

Bei Kleinanzeigen ist ein (falls überhaupt) erfolgter Verkauf zum angegebenen Preis doch überhaupt nicht nachzuweisen. Es sei denn, die Abwicklung erfolgt treuhändisch über das Portal. Oder hab ich da jetzt Verständnisprobleme?

Will sagen: Ich schalte jetzt eine Kleinanzeige und inseriere einen abgelaufenen Kasten Bier (kommt bei mir bestimmt nicht vor - insofern tatsächlich doppelt hypothetisch..) für 22222 EUR. Ein Käufer in Spee fragt mich folgerichtig, ob ich noch alle Latten am Zaun habe, ich komme zur Besinnung und verkaufe ihm den Kasten anschließend schwerzen Herzens (ob des abgelaufenen Inhalts natürlich :suspekt: ) zum Pfandpreis plus einen Euro. Danach melde ich den Artikel als verkauft und beende die Kleinanzeige.

Und was kommt jetzt / sollte da in Gang gesetzt werden? :crazy

Lucius 02.03.2023 09:26

Du kannst auch Anzeigen kommentarlos löschen. Ich denke, wieder mal viel Lärm um nichts. Erinnert mich an das Geschrei um die Kassenbonpflicht bei Bäckereien, worin ja auch einige den endgültigen Untergang des Abendlandes zu erkennen glaubten.

EDIT:

https://www.stern.de/wirtschaft/geld...-33089346.html
HIER wird es recht verständlich erklärt. Kurz: Wer den Treuhandservice von Kleinanzeigen nicht nutzt und wer nicht täglich zig identische Artikel einstellt, ist davon nicht betroffen. Für gewerbliche Verkäufer ändert sich nichts, nur für Gewerbliche, die dafür einen Privataccount nutzen, z.b.um Rücknahme- und Gewährleistungspflichten zu umgehen.


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