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-   -   Erwerb von Grünland - Formale Fragen (http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=96656)

Odenwälder Bub 14.11.2020 17:47

Erwerb von Grünland - Formale Fragen
 
Hallo liebe Kollegen,

da hier im Forum ja öfters Fragen zu Häusern, sowie Grund und Boden gestellt werden und man sieht, dass hier zu diesen "Schätzen" auch eine gewisse Expertise vorhanden ist, erlaube ich mir einmal hier eine Frage zu einem verwandten Thema zu stellen.

Es geht hier eigentlich nicht um eine juristische Frage und schon gar nicht um eine Beratung, sondern eher um Formalia. Ich schildere mal den Fall ganz neutral.

Eine Person A möchte ein Grundstück erwerben, das Teilstück eines einst großen Flurteilstückes war, das dann in weitere Teilstücke unterteilt worden ist und seither verschiedenen Personen gehört. Einen Teil davon besitzt Person A schon viele Jahre. Es handelt sich hier bei den Teilstücken nicht um Baugrund o.ä., sondern sehr naturnahen Wiesengrund, der sich einigermaßen zum Streuobstbau eignet, was in der Vergangenheit dort auch stattgefunden hat.

Nun hat sich Person A zu einem angrenzenden/in der Nähe liegenden Teilstück, welches diese gerne erwerben würde, bereits den kleinen Auszug aus dem Liegenschaftskataster besorgt.
Dieses gibt die Gesamtfläche der interessierenden Fläche mit 1314 Quadratmetern an, genauer 854 Quadratmeter Grünland + 460 Quadratmeter Unland/Vegetationslose Fläche. Die Gesamtertragsmesszahl beträgt 404.

Der aktuelle Besitzer, Person B, ist durch Erbschaft in den Besitz gelangt, wohnt weit entfernt und kümmert sich nicht um das Grundstück bzw. hat, soweit bekannt, dieses auch nie in Augenschein genommen, da als Einzelstück betrachtet dieses wenig attraktiv gelegen ist. Kontaktdaten von Person B sind bekannt.

Person A möchte Person B dieses Grundstück nun abkaufen. Und hier hätte ich gerne mal die Meinung von Leuten gehört, welche mit so etwas Erfahrung haben.

Wie sollte A das am schlausten anstellen? B einen Brief schreiben und gleich mit der Türe ins Haus fallen à la "Hallo ich will das Grundstück kaufen, biete Summe X"? Wie sollte man mit Anfangsgeboten umgehen? Was ist ein realistisches Anfangsgebot bei der angegebenen Gesamtertragsmesszahl?

Ob ein Interesse am Verkauf besteht ist nicht ganz klar, jedoch erscheint dies, nach allem was man so in der Umgebung in Erfahrung bringen kann, nicht unwahrscheinlich.

Über Beantwortung der Fragen bzw. Meinungen wäre ich dankbar.

Herzliche Grüße

OB

trilobit 14.11.2020 18:39

Mit dem besitzer kontakt aufnehmen ,beileid bekunden, intresse anmelden !
Danach ergibt sich intuitiv der rest!
Bodenrichtwert beim amt erfragen dann weißt du was es wert ist!

Freddo 14.11.2020 18:58

Zitat:

Zitat von trilobit (Beitrag 967079)
Mit dem besitzer kontakt aufnehmen ,beileid bekunden, intresse anmelden !
Danach ergibt sich intuitiv der rest!
Bodenrichtwert beim amt erfragen dann weißt du was es wert ist!

Der Besitzer nützt dir nix. Der Eigentümer entscheidet ob das Land verkauft wird:D

Odenwälder Bub 14.11.2020 19:02

Zitat:

Zitat von Freddo (Beitrag 967083)
Der Besitzer nützt dir nix. Der Eigentümer entscheidet ob das Land verkauft wird:D

In diesem Falle ist Besitzer = Eigentümer

ogrikaze 14.11.2020 19:05

Schau hier nach und biete ganz offiziell den Wert.
https://hvbg.hessen.de/immobilienwerte/boris-hessen
Bei uns stimmen die Zahlen eigentlich mit der Realität ziemlich überein.
Vor 8 Jahren war unser Grundstück z.Beispiel bei 85.-....
aktuelle Karte 225.- Euro/Quadratmeter:eek

trilobit 14.11.2020 19:07

Zitat:

Zitat von ogrikaze (Beitrag 967085)
Schau hier nach und biete ganz offiziell den Wert.
https://hvbg.hessen.de/immobilienwerte/boris-hessen
Bei uns stimmen die Zahlen eigentlich mit der Realität ziemlich überein.

Top link!
👍👍

ogrikaze 14.11.2020 19:13

Ich geh jetzt davon aus das besagtes Grundstück in Hessen liegt, ansonsten nach Bodenrichtwertkarte zum jeweiligen Bundesland suchen..

Donnerstag 14.11.2020 19:19

Mein Weg wäre Eigentümer direkt anschreiben und ein Kaufinteresse mit 30% unter Wert anzeigen. Dann auf ein Gegenangebot hoffen.

Kann auch ein50% unter Wert sein, aber da besteht die Gefahr, dass er vergnatzt ist und das Grundstück öffentlich anbietet.

trilobit 14.11.2020 19:30

Die gemeinde oder stadr prüft auch noch vorkaufsrecht!

Sorgnix 14.11.2020 19:40

:grbl

... ich würde einfach erstmal den Kontakt auf bauen. Nicht gleich mit dem Geldkoffer rumwedeln ... :rolleyes:

Kurz melden, ziemlich die Geschichte erzählen, die Du auch hier erzählt hast. Daß das Ding
halt mal "eins" war, und es vielleicht zumindest in Teilen mal wieder zusammen finden sollte.
Eben Kaufinteresse bekunden - aber nicht gleich mit Zahlen.

Wenn Interesse am Verkauf besteht, wird der Rest sich schon ergeben ...

Erst Kontakt und Vertrauen aufbauen.

Es soll ja auch schon Leute gegeben haben, die haben etwas für "unter Wert" verkauft, nur weil
eben das "schlechtere" Angebot das schönere (!!) war ... :eek ;)

Beim ersten Kontakt mit "großzügigem" Angebot von weit unter Normalwert aufwarten, kann
auch mal ganz schnell in totaler Funktstille enden ...

Gruß
Jörg
In meinen Augen


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