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Lucius 01.08.2023 22:24

Er wurde kurz vor meinem letzten Beitrag so gegen 19 Uhr als "online" angezeigt. Daher mein resignierter Schlußsatz.
Die Frage ist übrigens ernst gemeint, ohne defätistische Hintergedanken.
Ob Rutengehen mit Schweissdrähten der Genehmigungspflicht unterliegt.

Sorgnix 01.08.2023 23:07

Gut, sagen wir es andersrum - er war in DIESEM Thread zur genannten Zeit das letzte Mal.

Du hast Recht - er war online. Sorry.
... allerdings hat er in 6 anderen Threads gelesen. Binnen dreier Kurzbesuche im Lauf des Tages.
Auch das kann ich sehen ... :p

Ansonsten ist die Frage sicher interessant.
... so Du vielleicht Deine ab und an provokante Wortwahl dabei unterdrücken könntest,
wäre vielleicht dann auch ein wenig weniger Sprengstoff in der Diskussion ausgelegt ... :rolleyes:

Gruß
Jörg

Archaeos 02.08.2023 10:06

Mit der Erforschung der Radiesthesie haben sich in der Vergangenheit viele Menschen befasst, darunter ein bekannter Physiker, Professor Yves Rocard aus Frankreich, Vater des ehemaligen französischen Präsidenten Michel Rocard....

Ich habe selber etliche Wünschelrutengänger kennen gelernt, welche nach Quellen/Wasseradern gesucht und gefunden (!) haben. Einer von ihnen hat das sogar beruflich gemacht. Mit seinem "Pendel", einer an einer Kette hängenden Taschenuhr hat er Wasseradern für Landwirte gesucht. Sein Bruder hat dann mit einer auf einem alten Lastwagen (Chevrolet, Bj. 1948) montierten Bohranlage die Bohrung bis max. 20 Meter gemacht. Der Rutengänger garantierte den in der vorausgesagten Tiefe Erfolg, ansonsten die Bohrung gratis war. Als Jugendlicher war ich Zeuge erfolgreicher Bohrungen der beiden Brüder.
Meine beiden Elterteile besassen auch die Fähigkeit, Wasser mit der Rute aufzuspüren, bei mir klappte es nicht.

Zurück zum Pendler mit der Taschenuhr. Er erzählte die Geschichte einer verschwundenen Frau, die er dank "des Pendelns über einer Landkarte" wiedergefunden hatte!! Um die Geschichte abzukürzen: er wusste von der Frau, dass sie mal von einem Hotel im Schwarzwald geschwärmt hatte. Das liess ihn vermuten, dass sich die Frau dorthin abgesetzt hatte :yeap:yeap Er lag richtig.

Ich wage allerdings zu behaupten, dass Leute, die behaupten Gräber oder Mauern mit der Wünschelrute (oder Ortungsgeräte mit Antennen made in USA oder China) orten zu können Scharlatane sind, bis sie mir das Gegenteil bewiesen haben. Hier sind wir bei den LRL (Long Range Locator) angelangt. Ein bekannter Elektronikingenieur (C.M.) hat mal eine Riesensumme ausgesetzt, für denjenigen, der irgendeine Suchfähigkeit dieser Geräte nachweisen kann.

Wünschelruten und der ganze teure Ramsch an LRL die seit Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre im Detektorfachhandel für teures Geld angeboten wird (Beispiel Lectra Search) ist funktionsuntüchtig. Eine Genehmigung hierfür braucht man m.E. nicht. ACHTUNG: Nur Löcher graben darf man nicht, wenn das Graben der Suche (wenn auch erfolglos) nach archäologischen Gegenständen dient!

Lucius 02.08.2023 10:15

Danke für die ausführliche Antwort. :yeap


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