Rechtslage in Luxemburg?
Kennt sich vielleicht jemand mit der Rechtslage in Luxemburg aus?
Will demnächst in Luxemburg Urlaub machen und dabei ein wenig sondeln. Vielen Dank im vorraus!! |
Diesbezüglichwürde ich einmal bei User "Archaeos" nachfragen.
Wenn sich einer da auskennt,dann er! |
Ich würde es lassen, die Police Grand Ducale versteht da wenig Spaß!!!
|
Zitat:
Eine Polizeistreife hat Ende August vier Niederländer beim Schwarzsondeln erwischt. Das dürfte im Nachhinein für die vier ein sehr teurer Urlaub werden. In Luxemburg ist die ungenehmigte Suche mittels Metalldetektoren kein geringfügiges Vergehen, sondern ein Delikt. Besagtes Denkmalschutzgesetz sieht nämlich Geldstrafen von 251 € bis zu 25.000 € vor, sowie Haftstrafen von 8 Tagen bis zu 6 Monaten. Im Frühling waren bereits zwei Luxemburger von einem Förster beim ungenehmigten Sondeln erwischt worden. Auch hier wurde Klage eingereicht. Archaeos |
|
Ähm ...
Andre, ohne jetzt irgendwen in Sicherheit wiegen bzw. überhaupt erst auf dumme Gedanken bringen zu wollen: Verkehrsdelikte, Bußgelder etc. werden mittlerweile auch über Landesgrenzen verfolgt. Z.B. treiben Österreicher und Italiener Bußgelder auch in Deutschland ein. Meines Wissens. Wie ist das in Luxemburg? Müssen z.B. die Niederländer mit ner Eintreibung der Strafe in ihren Land rechnen? Wenn nicht, auf ewig keinen Fuß mehr nach Luxemburg setzen?? Oder von Luxemburg nach Deutschland - und umgekehrt? Grad völlig ahnungslos Jörg Nachtrag 23:55 grad selbst gefunden: Luxemburg scheint sich da bislang als einziger von Deutschlands Nachbarstaaten ausgeklinkt zu haben. Stand 2010. Wie das heute ist, hab ich noch nicht gefunden. Auf jeden Fall: Ab 70,-- € beginnt die Jagd über die Grenze. Wohlgemerkt, es ging um Bußgelder. Richtig kriminelle Sachen und Auslieferung sind andere Veranstaltungen ... |
|
Muß jeder selbst wissen,ob er das Risiko eingeht.
Nur darf danach auch keiner jammern, wenn das Ergebniss nicht wie erhofft ist.:neenee |
Unabhägnig von der Rechtslage in den verschiedenen Ländern/Gebieten bin ich kein Freund von Sondengängertourismus. Die reine materielle Motivation dieser Leute halte ich für kontraproduktiv für unser Hobby und das sind dann meist die berühmten Negativbeispiele, auf die wir hier verzichten können und sollten!
|
Zitat:
Illegale d. h. ungenehmigte Sondengänger gibt es aber auch unter den Einheimischen. Die Pressemitteilung der Luxemburger Polizei soll ihnen als Warnung dienen, ihre illegalen Aktivitäten zu beenden. |
Zitat:
Zitat:
|
Lass es bitte bleiben, Deinem Geldbeutel und Luxemburgs Bodendenkmalen zuliebe.
Eine Polizeistreife hat Ende August vier Niederländer beim Schwarzsondeln erwischt. Das dürfte im Nachhinein für die vier ein sehr teurer Urlaub werden. In Luxemburg ist die ungenehmigte Suche mittels Metalldetektoren kein geringfügiges Vergehen, sondern ein Delikt. Besagtes Denkmalschutzgesetz sieht nämlich Geldstrafen von 251 € bis zu 25.000 € vor, sowie Haftstrafen von 8 Tagen bis zu 6 Monaten. Im Frühling waren bereits zwei Luxemburger von einem Förster beim ungenehmigten Sondeln erwischt worden. Auch hier wurde Klage eingereicht. Archaeos Was macht mann denn wenn der nicht einsichtige Archéologe keine Genehmigung ausstellt weil er glaubt das der Antraggeber ein Illegaler Schatzsucher ist der nur auf Profit aus ist mit den Funden, obwohl er gerne mit den Archéologen zusammenarbeiten möchte? ;) Mit der Antwort (Aufhören mit dem Sondeln)nicht erlaubt!:nono Gruß Tom |
Zitat:
Bleiben lassen oder eben das Risiko eingehen. Nur rumplärren wenn es schiefgeht, darf man dann nicht! |
Zitat:
Das Ausstellen oder Nichtausstellen von NFG in Luxemburg ist keine Frage von "glauben", sondern richtet sich nach objektiven Kriterien, die da sind: Zielsetzung der Nachforschungen, die Mittel, welche hierfür eingesetzt werden, die Kompetenzen des Antragstellers usw. Die Absicht, mit den Archäologen zusammen arbeiten zu wollen ist ohnehin unabdingbare Voraussetzung, sie alleine ist aber kein ausreichender Grund zur Erteilung einer NFG. Auch der Besitz eines Metalldetektors gibt keinen automatischen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung. Soweit in Kürze. |
Zitat:
Man, man hoffentlich komme ich geistig nie so neben die Spur! |
Zitat:
Oder hast nur eine große Klappe?:lol |
:clap
... ich gehe davon aus, daß Ihr das gemeinsam geklärt kriegt. Wenn nicht, werde ich das übernehmen ... ;) Gruß Jörg |
http://www.legilux.public.lu/eli/eta...66/03/21/n4/jo
Das entsprechende Gesetz in Luxemburg. Sondeln ist demnach nicht verboten. Nur die gezielte Suche nach "d'objets ou de sites d'intérêt historique, préhistorique, paléontologique ou autrement scientifique", also frei übersetzt: "Objekte oder Stätten mit historischem, vorgeschichtlichem, paläontologischen oder anderweitig historischem Interesse". Wer also auf einer Wiese nach € oder Schmuck sondelt wo alljährlich Wald-und Wiesenfeste stattfinden, brauch demnach keine Genehmigung. Wer dabei zufällig auf einen Fund stösst welcher den obengenannten Kriterien entspricht, muss ihn melden. Und ganz wichtig: Verstösse werden nach Strafrecht geahndet, die Beweislast liegt also beim Ankläger |
Das am 3/3/2022 in Kraft getretene neue Denkmalschutzgesetz vom 25/02/2022 ist hier zu finden: https://legilux.public.lu/eli/etat/l...2/02/25/a80/jo
Artikel 12 betrifft die Metalldetektorsuche: Zitat:
Was zum archäologischen Erbe zählt, kann man in Art. 2 nachlesen. Die Strafen bei Verstössen gegen Art. 12 findet man in Art. 117., Punkt 4. Zum Gesetz gehört auch noch ein Reglement, das in Artikel 5 vorsieht, was in die NFG Anfrage gehört: https://legilux.public.lu/eli/etat/l...2/03/09/a99/jo Zum neuen Denkmalschutzgesetz gehört auch Art. 13 worin steht, dass in der Werbung oder in Anzeigen für Metalldetektoren und in der Bedienungsanleitung der Verkäufer einen ausführlichen Hinweis auf Artikel 12 hinzufügt. Somit ist der Verkäufer ebenfalls in der Pflicht (ähnlich wie in Frankreich oder Wallonien (Belgien). |
:clap
Sorry, aber wir diskutieren hier in Deutschland ... :eek Und sogar in Luxemburg ist Deutsch Amtssprache. Eine von Dreien ... Ich kann nun nichts dafür, wenn Ihr Gesetze nur in Französisch verfaßt - aber ne Übersetzung wird es doch wohl irgendwo geben. Es sind halt nicht alle Dreisprachig aufgewachsen. ... und bevor wir hier im Forum jetzt noch in Plattdeutsch, Bayrisch und Sächsisch diskutieren, sollten wir doch lieber in der allgemein üblichen Sprache des Landes mit der Kennung .de bleiben ... ;) Danke! Jörg (... was sich auf das Zitat im Beitrag bezieht - manche Links werden ja auch schon mal direkt übersetzt ... ;) ) |
Genau!
|
Hallo,
Wer Google translate bemüht, stellt fest, dass ich Punkt 1. und 2. von Artikel 12 des Gesetzes übersetzt habe. Punkt 3. des Gesetzes besagt lediglich, dass der Inhaber einer ministeriellen Genehmigung eng mit dem INRA (Institut für archäologische Nachforschungen) zusammenarbeitet. :-) |
Wenn man auf Google eine Suchanfrage zum Gebrauch von Metalldetektoren in Luxemburg, Belgien oder Frankreich startet (Beispiel: "Sondeln in Luxemburg?"), wird man entweder auf veraltete, nicht mehr aktuelle Links geführt oder häufig sogar auf völlig irreführende und dubiose Links.
Auf Google erhält man dann auch noch folgende Empfehlung: " Zitat:
|
Das Internet ist nicht geeignet um Wahrheiten zu verbreiten. Und das ist auch gut so. Sonst würden wir in einer "Wahrheitsdiktatur" landen.
Die Kunst, und da ist unser Bildungssystem gefordert, besteht darin, filtern zu können. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:20 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.