Also ich kann den gerichtlichen Ausführungen gut folgen.
...hab wohl zuviel mit dererlei Gerichtstexten zu tun ghabt :rolleyes: |
Nun auch vom Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt.
https://oberlandesgericht-oldenburg....en-196711.html |
DANKE!
... das ist ein netter Beitrag von Dir, Danke, daß Du in der Sache die Augen offen behalten hast :yeap Dem Urteil möchte ich nur zähneknirschend folgen. Es mag aber nachvollziehbar sein, daß das Ding nun noch kein "Schatz" war/ist, weil eben total "frisch" in der Erde ... Trotzdem ist der Eigentümer (scheinbar) nicht mehr zu ermitteln - was ja die Eigenschaft eines Schatzes ist ... Und nun? Nun mag es rechtlich richtig sein, daß dem Finder dann nicht mehr die hadriansichen 50 % zustehen. ... aber trotzdem doch wohl ein Finderlohn! oder etwa nicht?? :confused Man berechne: Wert 2016 - 500 K€ Goldkurs damals i.M 1.300 $/Unze - heute ca. 1.840 $/Unze => ca. 41 % Wertsteigerung So werden in der Zeit aus 500.000 mal eben 700.000 € :freu :grbl ... würde trotzdem sagen, daß für die Bemessung des Finderlohnes der Wert zum Fundzeitpunkt angesetzt wird. Soll ja bei 3 % liegen - sprich 15.000,-- € immerhin etwas. Wie in meinem damaligen Beitrag schon gesagt: Die Prozeßkosten werden es auffressen ... :rolleyes: (ungeachtet der ebenfalls oben schon erwähnten Variante: Abgabe Fundbüro - Wartezeit - Komplettanspruch) Gut. ... Freunde, es braucht jetzt trotzdem nicht die Folgekommentare wie "Blödmann", "einfach behalten" oder ganz deutlich "unterschlagen" ... Wissen wir alles. Es gibt auch Menschen, die das so sehen ;) Keine Frage - aber bitte nicht dieselben bei nächster Gelegenheit gleich wieder nach Gesetzen rufen, wenn wieder was gegen die eigene Hutschnur läuft ... ;) Gruß Jörg |
Nun ja, in dem Urteil wurde nur die Bewilligung einer Prozesskostenhilfe für den Fall einer Klage abgelehnt. Ob etwas und wenn ja was dem „Finder“ zusteht, wurde in dem Verfahren nicht entschieden, sondern quasi die Erfolgsaussichten bewertet. Vielleicht findet sich ein Rechtsanwalt, der den armen Kerl vertritt, möglicherweise auf Provisionsbasis.
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Stimmt. Es ging um die Prozeßkostenhilfe.
Aber man hat sich ja schon entsprechend Gedanken über die vermeintlichen Erfolgschancen gemacht. Das ist nicht verbindlich - aber schon mal ne grobe Richtung ... :rolleyes: Zitat:
Was dem Finder zu wünschen wäre ;) ... ein Urteil würde ja auch so etwas wie "Sicherheit" für künftige Fälle geben. Egal, wie es ausginge - es würde Entscheidungen beeinflussen ... ( :dance ) Gruß Jörg |
Es wird jedenfalls künftige Finder beeinflussen...
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hier mal die Pressemitteilung des OLG im Volltext:
Zitat:
Zitat:
Das OLG spricht in seiner Begründung von "Um einen Schatz handele es sich nur dann, wenn die Sache bereits lange Zeit verborgen gewesen sei. Hier aber seien die Wertsachen erst vor kurzem auf dem Friedhof versteckt worden" Nach meiner Meinung bildet das Urteil den §984 nicht ausreichend ab. Dieser § besagt, wie eine Sache, dessen Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, weil sie lange verborgen gelegen hat, eigentumsrechtlich zu behandeln ist. Der Zeitrahmen "so lange verborgen gelegen" wird nicht näher definiert. Daher kann es sich bei diesem gesetzlich undefinierten Zeitrahmen auch um "erst vor kurzem auf dem Friedhof versteckt worden (2016)" handeln. Ein zusätzliches Kriterium im § ist zudem: "dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist". Beide Kriterien sind bis zum heutigen Tag zutreffend. Ich würde mal eine Klage zur Feststellung als Schatzfund anstreben. |
Es kann allerdings auch sein, dass der Gesetzgeber im §984 meint, "dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist", weil er wegen der langen verstrichenen Zeit zwischen Schatzverbringung und Entdeckung schlicht und einfach bereits verstorben sein müsste. Es müsste sich dann um einen Zeitrahmen jenseits der 100 Jahre handeln. Leider geht der Paragraph (bin schon älter, deshalb Paragraf hier mit ph) darauf nicht ein. Auch ist zu bedenken, daß ein verstorbener Eigentümer eventuell Erben hat, die ermittelt werden könnten. Dazu müsste aber dann zuerst ein verstorbener Eigentümer bekannt sein.
Es gibt einige Urteile und Publikationen zu diesem Themenkomplex. Diese Dissertation behandelt dies u.a. teilweise: "Der Schatzfund - Eine Gegenüberstellung der Rechtsverhältnisse an einem Schatz im deutschen und niederländischen Recht unter Berücksichtigung öffentlich-rechtlicher Sonderbestimmungen Marisa Katharina Hermans" Urteile: https://dejure.org/gesetze/BGB/984.html |
Eine Überlegung zur Diskussion:
Was wäre gewesen, wenn er die Münzen behalten hätte - "Fund"-Unterschlagung (§965 BGB) ist es ja dann nicht, weil es kein Fund ist??? |
Nette Überlegung! Da es laut Ansicht vom Gericht kein Fund ist, da es nicht verloren sondern deponiert wurde, würde es sich dieser Ansicht folgend, vermutlich um Diebstahl oder schweren Diebstahl handeln. Ist aber nur meine Meinung als absoluter Laie!
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