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aquila 19.01.2019 08:56

Erstmal herzlichen Dank für die rege Beteiligung und speziell an Jörg für seine umfangreiche Ausarbeitung - und das zu später Zeit.

Tja, wir sind etwas überfallen worden, da wir über die Planungen nicht informiert wurden. Weder vom Bauherren noch vom Amt.

Im Amt haben wir erst auf direkte Nachfrage erfahren, dass es statisches Gutachten gibt, das die Standsicherheit des Gebäudes in Frage stellt. Wir haben fristwahrend Einspruch erhoben, allerdings ohne Aussicht, die Baugenehmigung zurück nehmen zu können. Das Amt empfahl uns den Einspruch zurück zu ziehen, da anderenfalls nicht genannte Kosten auf uns zukommen werden.

Ein ersten Gespräch mit einem Anwalt wurde geführt...

So sieht´s aus. Schauen wir mal.

Sorgnix 19.01.2019 10:32

Zitat:

Zitat von aquila (Beitrag 944029)
Das Amt empfahl uns den Einspruch zurück zu ziehen, da anderenfalls nicht genannte Kosten auf uns zukommen werden.

:eek

:confused

Was´ das denn für ne Blödsinnige Argumentation??

Das Ding ist nicht durchgängig durchdacht und beplant.

und wenn Anlieger vorher nicht gehört wurden, gerade bei Kenntnis eines statischen Problems,
dann ist das einfach nur eine dienstliche bzw. aufsichtspflichtige Verfehlung.

... wenn auf jeden popeligen Käfer Rücksicht genommen wird, Millionen für die Betreuung
eines jeden einzelnen Lurchs ausgegeben werden, da geht man davon aus, daß
Du es irgendwann von allein merkst, daß die Hütte Risse kriegt?? ( :iron )

Außer Deinem guten Recht nimmst Du hier doch nichts wahr ...
Der Schutz des Eigentums auf Unversehrtheit dürfte auch dem Amt bekannt sein ... :rolleyes:

Solche "Empfehlungen" sollte man schriftlich haben. Oder rechtssicher dokumentieren! ;)


Gruß
Jörg

aquila 19.01.2019 10:52

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Scheint wohl abhängig vom jeweiligen Bundesland zu sein. Im Freistaat Thüringen läuft das so ab:

2augen1nase 19.01.2019 11:24

So wie das klingt, werden das ganz normale Behördenkosten sein wie sie eben nahezu immer entstehen wenn man von denen was will...


Hier mal zur Beruhigung ein Zitat aus der Thüringischen Bauordnung:

Bauliche Anlagen, zweiter Abschnitt:

"
§ 12
Standsicherheit

(1) Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein. Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrunds der Nachbargrundstücke dürfen nicht gefährdet werden.

(2) Die Verwendung gemeinsamer Bauteile für mehrere bauliche Anlagen ist zulässig, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass die gemeinsamen Bauteile bei der Beseitigung einer baulichen Anlage bestehen bleiben können."

(http://landesrecht.thueringen.de/jpo...BauOTH2014pP12)

Beide Absätze klären eigentlich deinen Fall ganz sauber.

Aus dem ersten Absatz geht hervor, dass dein Gebäude nicht vom Nachbarn gefährdet werden darf, aus dem zweiten, dass er dir beim Abbruch nicht den Giebel wegnehmen darf.

Wie gesagt, da hilft es nur, auf nette Art und Weise das Gespräch zu suchen und sich nicht gleich von solchen Hinweisen ins Bockshorn jagen zu lassen. Lieber nachfragen was da für Kosten entstehen könnten mit welcher Begründung und in welcher Höhe.

Klingt mir wirklich nach ner reinen Verwaltungsgebühr, das ist ja bei Widersprüchen eigentlich üblich.

12345678 19.01.2019 17:41

Also ich wurde in Thüringen vom Amt benachrichtigt.Da wurde ganz höflich gefragt ob man eventuell abreißen dürfe,ohne meine Zustimmung wäre da nichts passiert.Die haben auch ganz brav Anker eingebaut.

Also ich hätte ja generell bedenken in so einem "angelehnten" Haus zu wohnen,da würden mich die morschen Balken vom Nachbarn wohl auch nicht unbedingt beruhigen selbst wenn es stehen bleibt.

aquila 01.04.2020 19:43

Der ausgebliebene Zusammenbruch
 
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Ach, ist schon wieder mehr als ein Jahr vergangen und vorbei?

Wir hatten uns also was Schickes für die Fassade ausgedacht.

Haben den Jimi aber wieder abkratzen lassen (nicht persönlich nehmen)

und ihn durch eine Mahnung zur Abstandshaltung ersetzt.

Sorgnix 01.04.2020 21:37

:yeap

Ganz tolle Sache das!! :yeap

... man sieht sogar die Tröpfchen herunter rinnen

Später kannst Du ja mal das eine oder andere Schriftstück zeigen.
War ja ein total heftiger Kampf.

ähh, nicht der zwischen Leonid und Erich :D

Gruß
Jörg


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