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Das betreten der Flächen ist eine privatrechtliche Angelegenheit, die nicht in die Zuständigkeit der Denkmalbehörde fällt. In meiner Genehmigung ist sogar extra ein Hinweis enthalten, das die Genehmigung nicht zum betreten der Flächen berechtigt. Gruß Michael |
und denk dran, in Münster ist man auch an gefundenen Bleiplomben interessiert.
Jochen |
Ironpic, Herzlichen Glückwunsch!! :yeap
Ich glaube, ich pinne diesen Beitrag mal gaaanz oben an ;) Viel Erfolg auch weiterhin! Jörg |
Hey Ironpic,
ich kann dir nur zustimmen, Dr. Bridger Kraus ist wirklich ein sehr sehr netter! auch der Kaffee ist gut bei Ihm. Ich hab heute noch mit Ihm telefoniert. Willkommen im Club ;) |
Kann den Bericht nur Bestätigen, ich hatte mein Date beim LWL Olpe bei Frau Schubert.
Klasse was man dort gleich noch alles gezeigt bekam :) |
Richtig gemacht!!!
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hmh, ... da können wir wohl in baden-württemberg nur von träumen!? :uii
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Ich hatte Anfang September einen Antrag §13DSchG beim LVR Außenstelle Xanten gestellt
und habe nun vor zwei Tagen meine Erlaubniss bekommen.Nun werde ich in der Gemeinde Issum meine Sondeltätigkeit aufnehmen.Das mit den netten Personen in der Außenstelle Xanten kann ich nur bestätigen. |
Ich habe gleich um 10:00 Uhr ebenfalls einen Termin bei der Denkmalbehörde Raum Magdeburg, ich werde euch mal auf dem laufenden halten!!!
Weiterhin trete ich ab nächste Woche dem Geschichts u. Garnisonverein Magdeburg bei. Ich denke mal diese Kombination öffnet einem viele Türen und ich handele auch stets im Interesse der Stadt Magdeburg... |
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