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Aber hier gings ja um die Strafen , und was mich etwas stutzig macht , ist der SorgiSmiley. Da musst Du schon mit ein paar mehr Infos rüberkommen Ilias. |
Danke Caddy:yeap ich war mit meinen Gedanken bei der Arbeit und bei Grab
( gehört ja fast zusammen).Dazu kommt noch - Wochenende - Sondeln - Buddeln - Frau Beichten :bussl usw. Beiträge lesen und nebenbei Arbeiten kommt nicht so gut.:give me a . |
Also nachdem die Frage sooft gestellt wurde, habe ich mal gesucht, und da drei Urteile gefunden:
Az.: Cs 250Js 21420/02, Urteil von 18. Mai 2006 Amtsgericht Kandel Az.: 7108 Js 7287/05 landgericht Traunsteinm Urteil vom 31. März 2008 Az.: 3 O 3835/07 Beim Kandeler Fall wurde ein Bußgeld von 4.000€ erhoben, den ganzen Wust schreib ich Euch hier nicht ab, im anderen Fall eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren Gesamtfreiheitsstrafe, weil noch eine Bewährung wegen Körperverletzung lief, und das waren noch milde Strafen, denn hier wurden Sachen im Wert von 200.000€ bzw. 40.000 € unterschlagen und z. T. unwiederbringlich bei der e.bucht verscherbelt ( ein Fall aus Rheinland Pfalz). |
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Ilias , Du musst schon etwas offener werden , was Dein Kumpel da angestellt hat , sonst wird dat nix. |
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habe nix und auch nicht mein Kumpel angestellt, wollte es nur mal so wissen. Aber wie man sieht, sind die Strafen ja nicht schlimm. |
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Wenn er in seiner nahen Gegend die falsche aufsucht, wird das richtig teuer und gibt richtig Ärger! Also immer dem Förster fröhlich mit der Sonde winken :freu Gruß, ODAS |
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Du findest 4000€ Bußgeld nicht schlimm?:eek Diesen Betrag müßte ich in Raten abbezahlen und für mich wäre das sehr viel Geld! Für mich und meine Frau wäre es schlimm diesen Betrag nebenher aufbringen zu müßen.:cry Gruß Michael |
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